Fragen und Antworten zum Thema Radfahren
Die Radinfrastruktur spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Radfahrinnen und Radfahrern. Gut ausgebaute und sichere Radwege tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das Radfahren für alle Altersgruppen attraktiver zu gestalten. Im Jahr 2023 wurden in Österreich 9.611 Personen bei Radunfällen verletzt, davon 42 sogar tödlich. Knapp 70 Prozent der Personen verunfallten auf Straßen ohne eigener Radinfrastruktur. Bei Unfällen auf getrennten Radwegen wurden hingegen in Summe nur sieben Prozent verletzt. [1]
Radfahren bietet zahlreiche gesundheitliche Vorteile, darunter die Stärkung des Herz-Kreislaufsystems, eine bessere Muskulatur und eine insgesamt verbesserte Fitness. Bereits 20 Minuten täglich können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und das Immunsystem stärken. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann regelmäßiges Radfahren das Sterberisiko um mindestens zehn Prozent verringern und das Risiko für Typ-2-Diabetes um bis zu 30 Prozent senken.[2]Es fördert außerdem die Freisetzung von Endorphinen, was zu einer besseren Stimmung und Stressbewältigung führt.[3] Zudem hat Radfahren volkswirtschaftliche Vorteile, da es die Gesundheitskosten um bis zu 1.300 Euro pro Person und Jahr reduzieren kann.[4]
Eine sichere Radinfrastruktur zeichnet sich durch ausreichend breite Radwege, sichere Kreuzungslösungen, gut erkennbare Markierungen und bauliche Trennungen vom Pkw-Verkehr aus. Zudem sind rutschfeste Beläge, angepasste Kurvenradien und eine durchgängige Beleuchtung essenziell für die Sicherheit.
In Österreich sind die Mindestbreiten für Radwege in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) festgelegt. Diese Richtlinien dienen als Planungsgrundlage für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen und werden von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) herausgegeben. Nach den RVS liegt die Mindestbreite für Radwege bei 1,5 Metern in weniger frequentierten Bereichen und bei 2 bis 2,5 Metern in städtischen oder stärker befahrenen Gebieten. In speziellen Fällen, wie bei gemeinsamen Geh- und Radwegen, kann die Mindestbreite auch 3 Meter betragen.
Radfahrende müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur lenken, wenn sie unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person stehen oder eine behördliche Bewilligung in Form eines Fahrradausweises haben. Dies ist ab dem 10. Lebensjahr möglich (§ 65 StVO). Bis zwölf Jahre müssen Kinder sowohl beim Radfahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Helm tragen (§ 68, Absatz 6 StVO).
Eltern können ihre Kinder beim sicheren Radfahren unterstützen, indem sie frühzeitig das Radfahren üben, gemeinsam Verkehrsregeln besprechen und sichere Routen auswählen. Das gemeinsame Fahren in verkehrsarmen Bereichen stärkt die Radfahr-Kompetenz der Kinder. Eine bekannte Initiative ist der Bicibus, bei dem Kinder gemeinsam in einer Gruppe in Begleitung von Erwachsenen zur Schule fahren. Das Bicibus-Netzwerk der Radlobby zeigt bereits etablierte Routen und stellt einen Handlungsleitfaden zur Verfügung, um engagierte Eltern und Begleitpersonen bei der Organisation eines Bicibus zu unterstützen. In Wien gibt es bereits etliche Bicibus-Routen [5] , in Niederösterreich beispielsweise in Bad Vöslau und Perchtoldsdorf, im Burgenland in Breitenbrunn. [6]
Gemeinden können den Radverkehr fördern, indem sie:
- - Das Radwegenetz gut ausbauen
- - Schulstraßen umsetzen
- - Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen
- - Radverkehrsfreundliche Ampelschaltungen einführen
- - Bike-Sharing Angebote einführen
- - Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben
- - Verkehrsberuhigung umsetzen
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen steigern die Attraktivität des Radfahrens erheblich. Einzelne Maßnahmen wie Temporeduzierung, Begegnungszonen und Fahrradstraßen sowie flächige Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen machen das Radfahren für alle Altersgruppen angenehmer und sicherer. Zudem wird das Gehen und Radfahren durch den Ausbau durchgehender Wegenetze und kurze Distanzen – beispielsweise von einer Wohnsiedlung zum nächsten Supermarkt – deutlich attraktiver. [7] Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- - Bregenz hat flächendeckend Tempo-30 eingeführt, um die Sicherheit im gesamten Stadtgebiet und somit den Radverkehr zu erhöhen.[8]
- - In Fernitz-Mellach wurde die erste Fahrradzone Österreichs mit einem lückenlosen Radverkehrsnetz umgesetzt, das alle Ortsteile miteinander verbindet.[9]
- - In Vorarlberg haben die plan b-Gemeinden insgesamt 18 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von etwa 14 Kilometern realisiert, was die Radinfrastruktur in der Region erheblich verbessert.[10]
Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, indem sie:
- - Dienstrad-Leasing anbieten
- - Sichere und wettergeschützte Fahrradabstellplätze bereitstellen
- - Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung stellen
- - (Finanzielle) Anreize schaffen, beispielsweise durch Mobilitätskontos und Gutscheinen
- - Bewusstseinsbildung: Das Thema nachhaltige und sichere Mobilität in den Schulunterricht integrieren. Das Programm „klimaaktiv mobil“ berät Bildungseinrichtungen und stellt Unterrichtsmaterialien für Mobilitätsbildung bereit. Schulen können Mobilitätstrainings für Kinder, Aktionen zur Förderung nachhaltiger Mobilität oder die freiwillige Radfahrprüfung organisieren sowie Informationen über sichere Wege zur Schule für Eltern und Kinder bereitstellen.
- - Mobilitätsmanagement: Die Verkehrsmittelwahl von Eltern und Schulkindern kann von Schulen aktiv gesteuert werden. Beispiele sind die Errichtung von Schulstraßen und Elternhaltestellen in einiger Entfernung zur Schule sowie das Initiieren von Pedi- oder Bicibus-Linien.
Als Radfahranlagen gelten Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege oder Radfahrerüberfahrten (§ 2 StVO).
Ein Radfahrstreifen ist ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen angezeigt wird. Er ist durch eine durchgehende Linie zu erkennen, die ihn von der Fahrbahn trennt (§ 2, Absatz 7) Ein Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrenden von anderen Fahrzeugen im Ausnahmefall (wenn die Stelle zu eng ist, um auszuweichen) befahren werden darf. Mehrzweckstreifen werden durch eine unterbrochene Linie vom Fahrstreifen getrennt (§ 2, Absatz 7a) Die Radfahrerüberfahrt ist ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrende bestimmter Fahrbahnteil (§ 2, Absatz 12a StVO).
Ist eine Radfahranlage in Fahrtrichtung vorhanden, so ist diese mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger auch zu benützen (§ 68 StVO). Davon ausgenommen sind Radwege und Geh- und Radwege, die von dieser Benützungspflicht explizit ausgenommen sind. Diese werden mit eckigen Schildern angezeigt. Runde Schilder bei Radwegen oder Geh- und Radwegen bedeuten immer Benützungspflicht (§ 53 StVO).
Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 Zentimeter oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 100 Zentimeter sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden (muss aber nicht benutzt werden). Mit breiteren Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit sonstigen Anhängern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen (§ 68 StVO).
