Warum?


Gehen ist die gesündeste, klimafreundlichste und kostengünstigste Form der Mobilität. Auf dieser Seite sucht die Mobilitätsorganisation „VCÖ - Mobilität mit Zukunft“ Straßenabschnitte oder andere Orte, wo Sie Problemstellen beim Gehen wahrnehmen, etwa weil es Barrieren gibt, Gehsteige zu schmal sind oder überhaupt fehlen, das Tempo des Kfz-Verkehrs zu hoch ist oder andere Gründe.

Als VCÖ wollen wir dazu beitragen, die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in Österreichs Gemeinden und Städten zu verbessern.

Bis zum 31. Mai 2024 sammelt der VCÖ die Einträge. Anschließend melden wir diese anonymisiert den zuständigen Stellen (Gemeinde- oder Stadtverwaltung). Vielen Dank im Voraus für Ihre Einträge!

Fragen und Antworten zum Thema Gehen


Gehen ist die natürlichste Art der Fortbewegung, ist gesund und hat nebenbei auch noch Potential die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu verringern. Um diese Form der aktiven Mobilität für Menschen einfach und attraktiv zu machen, gibt es in Österreich aber immer noch viel Handlungsbedarf.

Regelmäßige Bewegung hilft unter anderem gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2, Adipositas oder Demenz. [1] Dazu hat Bewegung positive psychische Auswirkungen durch beispielsweise bessern Schlaf und eine Verminderung von depressiven Störungen. [2] Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher mindestens 150 Minuten körperliche Aktivität pro Woche, was in etwa 20 Minuten pro Tag sind. Kinder und Jugendliche sollten sich mit mindestens 60 Minuten pro Tag deutlich mehr bewegen. [3]

Wenn regelmäßige Alltagswege zu Fuß zurückgelegt werden, lässt sich Bewegung gut in den Alltag integrieren.

Der Umstieg vom Auto auf bewegungsaktive Mobilität, hat zahlreiche positive Effekte für die Gesundheit. Schädliche Emissionen und Feinstaub durch Reifen- und Bremsabrieb können so verringert werden. Die Lärmbelastung geht zurück , ebenso der Platzverbrauch der Mobilität, wodurch mehr Flächen entsiegelt und begrünt werden können, was vor allem in der Stadt einen Schutz vor gesundheitsschädlicher sommerlicher Hitze bietet.


Der Verkehrssektor in Österreich verursacht rund 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und ist der einzige Sektor , dessen Emissionen seit dem Jahr 1990 nicht gesunken, sondern massiv gestiegen sind. [4] Aktive Mobilität, wie Gehen, ist emissionsfrei, dient als wichtiger Zubringer zum Öffentlichen Verkehr und kann dabei helfen, Autofahrten zu ersetzen. In Österreich sind 19 Prozent der Pkw-Fahrten kürzer als zweieinhalb Kilometer – Distanzen, die oftmals auch zu Fuß zurückgelegt werden können.[5]


In Österreich verursacht Bewegungsmangel durch Ausgaben im Gesundheitswesen sowie durch Produktivitätsentgang und Berufsunfähigkeit Kosten in Höhe von 1,6 bis 2,4 Milliarden Euro jährlich. Dies entspricht 0,5 bis 0,7 Prozent des Brutto-Inland-Produkts.[6] Jeder in aktive Mobilität investierte Euro hat einen Nutzen von 3,5 Euro, der kumulierte volkswirtschaftliche Nutzen zwischen den Jahren 2020 und 2030 beträgt für Österreich 7,8 Milliarden Euro.[7]

Gehen ist keine rein zielgerichtete Mobilitätsform. Auch Flanieren und Spazieren zählt dazu. In verkehrsberuhigten Gegenden steigt der soziale Austausch und auch für den Handel ergibt sich daraus ein Mehrwert. In Barcelona beispielsweise stieg in verkehrsberuhigten Zonen die Anzahl der Geschäfte um 30 Prozent.[8]


Das Gehen zu fördern ist ein grundsätzliches Ziel der Politik. Bereits im Jahr 2012 wurden bundesweite Gesundheitsziele beschlossen, die sich auf die Empfehlungen der WHO für tägliche Bewegung beziehen und bis zum Jahr 2032 einen Handlungsrahmen für die Politik vorgeben sollen. Eines dieser Ziele ist es, gesunde und sichere Bewegung im Alltag zu fördern, was eine Förderung von aktiver Mobilität wie Gehen bedeutet.[9] Der „Masterplan Gehen“ wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Jahr 2022 herausgegeben und soll einen strategischen Rahmen zur österreichweiten Förderung des Gehens bis zum Jahr 2030 darstellen.[10]

Viele Bundesländer haben sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, den Anteil von Gehen in der Mobilität zu erhöhen. In Vorarlberg ist eine Erhöhung von bewegungsaktiver Mobilität (Gehen und Radfahren) auf 39 Prozent bis zum Jahr 2030 vorgesehen.[11] In Niederösterreich wird eine Verdoppelung des Anteils von aktiver Mobilität bis zum Jahr 2030 angestrebt.[12] In Wien sollen bis zum kommenden Jahr 2025 insgesamt 80 Prozent der Alltagswege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden.[13]


Sämtliche den Verkehr regelnde Gesetze sind in der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1960 (StVO) enthalten.[14] Über Jahrzehnte war diese sehr stark am Autoverkehr orientiert, was sich auch an den Bestimmungen für das Gehen erkennen lässt. Die34. StVO-Novelle im Jahr 2022 hat einige Verbesserungen gebracht und einige bis dahin bestehende Einschränkungen aufgehoben.

Ein Gehsteig ist ein für das Gehen bestimmter, durch Randsteine oder Bodenmarkierungen abgegrenzter Teil der Straße. Das Befahren von Gehsteigen ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind extra zur Benützung vorgesehene Stellen wie Gebäudeausfahrten. Dort muss aber darauf geachtet werden, Gehende weder zu gefährden noch zu behindern.Gehwege sind nicht Teil der Fahrbahn, sondern separiert ausgeführt. Geh- und Radwege sind sowohl für Gehende als auch für Radfahrende bestimmt.Schutzwege (Zebrastreifen) und Schutzinseln sind dazu da, Gehenden das Queren der Fahrbahn zu erleichtern. Auf Schutzwegen dürfen Fahrzeuge nicht quer zur Fahrbahn fahren, auf Schutzinseln ist die Benützung mit Fahrzeugen grundsätzlich verboten.

In Fußgängerzonen ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Straßenerhaltung, Müllabfuhr etc. Ladetätigkeiten dürfen zu bestimmten Zeiten erlaubt werden. Grundsätzlich ist aber in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in einer Fußgängerzone die ganze Fahrbahn benützen. In Wohnstraßen ist der Kfz-Verkehr verboten. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die oben genannten Fahrzeuge. Zu- und Abfahren durch Anrainer und Anrainerinnen ist in Schrittgeschwindigkeit ebenfalls erlaubt. Gehende dürfen die gesamte Straßenfläche betreten und Kinder diese zum Spielen nutzen. In Begegnungszonen darf die gesamte Straßenfläche von allen Verkehrsteilnehmenden gemeinsam genutzt werden. Sofern nichts anderes festgelegt ist, gilt für Kfz Tempo 20 als Höchstgeschwindigkeit.

In Schulstraßen ist während der Schulzeiten der Fahrzeugverkehr mit Ausnahme des Fahrradverkehrs verboten. Das Gehen auf der Fahrbahn ist während dieser Zeit erlaubt. Zu- und Abfahren durch Anwohnende ist weiterhin erlaubt, diese dürfen zu Fuß Gehende aber nicht behindern.


Als Fußgängerin oder Fußgänger müssen vorhandene Gehsteige oder Gehwege benutzt werden, sofern das zumutbar ist. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der, im Idealfall linke, Straßenrand benützt werden.

Ist der Fußgängerverkehr durch Ampeln oder Armzeichen von Personen der Straßenaufsicht geregelt, dürfen Gehende die Straße nur beim entsprechenden Signal überqueren. Ändert sich das Signal, während sich Personen auf der Fahrbahn befinden, dürfen diese die Fahrbahn noch überqueren. Wenn eine Mitteninsel vorhanden ist, allerdings nur bis zu dieser. Die Intervalle von Licht- oder Armzeichen müssen dabei so eingestellt werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger nicht unnötig lange warten müssen und die Straße ohne Eile überqueren können. Ist der Verkehr weder durch Ampeln noch durch Armzeichen geregelt, dürfen Gehende die Straße „unter Bedachtnahme auf das Verkehrsaufkommen“ überqueren.


Neben den Bestimmungen für Gehende regelt die StVO auch, wie Fahrzeuge sich auf beziehungsweise bei Flächen der Infrastruktur für das Gehen verhalten müssen:

  • Generell ist es auf allen Verkehrsflächen mit Fußverkehr verboten, Gehende mutwillig zu gefährden oder zu behindern.
  • Das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen oder Schutzinseln ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind extra zur Benützung vorgesehene Stellen wie Gebäudeausfahrten. Dort muss aber darauf geachtet werden, Gehende weder zu gefährden noch zu behindern.
  • Eine häufige Gefahr für Gehende entsteht durch den toten Winkel beim Rechtsabbiegen von Lkw. Seit dem Jahr 2022 dürfen Kfz mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beim Rechtsabbiegen im Ortsgebiet daher nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Beim Zugang zu Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs dürfen Kfz, solange die Türen des öffentlichen Verkehrsmittels geöffnet sind oder Menschen zusteigen wollen, an diesen nicht vorbeifahren.

Nein, beim Parken dürfen Autos laut StVO maximal in geringem Ausmaß (beispielsweise mit dem Seitenspiegel) sowie für Ladetätigkeiten bis zu 10 Minuten auf den Gehsteig hinausragen. Bei schmalen Gehsteigen ist auch letzteres grundsätzlich verboten, denn der verbleibende Gehsteig-Querschnitt muss auf jeden Fall 1,5 Meter betragen. In Fußgängerzonen ist das Parken für Autos verboten. Ausgenommen sind hierbei jene Fahrzeuge, die eine Fußgängerzone befahren dürfen, beispielsweise während Ladetätigkeiten oder zum Zu- und Abfahren. Mit Fahrrädern ist das Parken erlaubt, sofern Fußgängerinnen und Fußgänger dadurch nicht behindert werden. Auf Schutzwegen sowie 5 Meter vor Schutzwegen aus Sicht des ankommenden Verkehrs ist das Parken ebenfalls verboten.


In der StVO finden sich keine genauen Vorgaben für die Querschnittsbreite von Gehsteigen. In den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) wird eine Mindestbreite von zwei Metern empfohlen. Bei zwei Metern Breite kommen zwei Personen im Rollstuhl oder zwei Kinderwägen gerade aneinander vorbei. Diese Zielgröße ist rechtlich nicht bindend, allerdings in zahlreichen regionalen Verkehrskonzepten, Leitbildern und Strategieplänen, beispielsweise von den Städten Graz und Wien, festgeschrieben. Bei erhöhtem Personenaufkommen oder vorhandenen Hindernissen sollte der Gehsteig laut RVS außerdem breiter als zwei Meter sein . Im Ortsgebiet sollte sich zwischen Gehsteig und angrenzender Kfz-Fahrbahn ein Schutzstreifen von mindestens 50 Zentimetern befinden. Für Sitzbänke oder Verweilzonen vor Schaufenstern wird laut RVS ein Breitenzuschlag von mindestens einem Meter empfohlen. [15] Wenn Gegenstände wie Verkehrsschilder auf dem Gehsteig aufgestellt werden, muss der verbleibende Querschnitt mindestens 1,5 Meter betragen.[16]

Autos verbrauchen im Öffentlichen Raum überproportional viel Platz. In Wien beanspruchen Fahrspuren und Abstellflächen für Pkw etwa zwei Drittel der Straßenflächen.[17] Um Gehen attraktiv zu machen, gilt es diese Flächen umzuverteilen. Verkehrskonzepte, die eine gemeinsame Nutzung des Straßenraums von allen Verkehrsteilnehmenden erlauben, wie Begegnungszonen oder Wohnstraßen, sind dafür geeignet.

Eine Übersicht auf das Verkehrsgeschehen, ausreichend Platz zum Gehen, einfache Überquerungsmöglichkeiten und Temporeduktion zur höheren Verkehrssicherheit zeichnen gute Geh-Infrastruktur aus. Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger enorm. Eine Reduktion des Tempos von 30 auf 50 km/h verringert das Risiko tödlicher Verletzungen für Gehende bei Unfällen mit Kfz um bis zu 75 Prozent.


Ob vorgeschriebene Tempolimits auch eingehalten werden, hängt wesentlich von der baulichen Gestaltung des Straßenraums ab. Verengungen oder Verschwenkungen der Fahrbahn durch Gestaltungselemente oder Pflanzen können Geschwindigkeitsübertretungen durch Kfz verhindern. Eine flächige statt lineare Straßengestaltung, beispielsweise durch die Entfernung von Bordsteinen und die Ausgestaltung des gesamten Querschnitts als eine Ebene, führt dazu, dass die Straße weniger als Durchzugsraum und mehr als Platz wahrgenommen wird. Um die Qualität des Gehens zu erhöhen, braucht es außerdem Sitzmöglichkeiten, Aufenthaltsbereiche, Begrünung und Beschattung durch Bäume sowie Trinkbrunnen. Gehsteige sollten auf jeden Fall die vorgesehene Mindestbreite von zwei Metern haben, damit auch nebeneinander Gehen beziehungsweise entgegen kommen, ohne sich im Weg zu sein, möglich ist. Für ältere Personen und Menschen mit Behinderung ist eine barrierefreie Straßengestaltung notwendig. Kinder benötigen eine spielgerechte und erlebnisreiche Weggestaltung.


Da sowohl Kinder als auch ältere Menschen oft besondere Anforderungen an den Öffentlichen Raum haben und gleichzeitig Spitzenreiter beim Anteil der zu Fuß zurürckgelegten Alltagswege sind, können sie als guter Indikator dafür angesehen werden, ob ein Verkehrssystem funktioniert. Für ältere Menschen ist barrierefreie Mobilität besonders wichtig, für Kinder zusammenhängende, verkehrsberuhigte, sichere Straßen sowohl im Wohnumfeld als auch in der Schulumgebung. Gehen zusammenhängende kindersichere Streifräume durch eine Verinselung in einzelne voneinander getrennte Straßen verloren, schränkt das nicht nur die eigenständige Mobilität der Kinder ein, sondern reduziert auch ihre Lernerfahrungen im Straßenverkehr und erhöht damit Unsicherheiten und Unfallgefährdung.[18]

Nicht zuletzt ist eine angepasste Raumplanung mit Nutzungsmischung und kompakten Siedlungsstrukturen notwendig. Unsere Städte und Regionen mit langen Wegen und großen Distanzen zwischen einzelnen Alltagszielen sind am Auto-Verkehr orientiert. Für Gehende müssen sich Ziele in einer zu Fuß überwindbaren Distanz befinden.


Für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, von Seh- oder Hörproblemen betroffen sind ist besondere Rücksichtnahme in der Gestaltung des Straßenraums notwendig. Von diesen Maßnahmen profitieren auch Menschen mit Kleinkindern, ältere Personen oder Personen mit kurzzeitigen Verletzungen.

Für Menschen mit Gehbehinderung sind neben Stufen und Stiegenanlagen im öffentlichen Raum auch raue oder zu glatte Bodenoberflächen problematisch. Traditionelles Kopfsteinpflaster erschwert die Fortbewegung mit Rollstuhl oder Rollator. Rutschige Oberflächen bergen die Gefahr des Stürzens. Bordsteine und Gehsteigkanten stellen ebenfalls ein Hindernis dar. Entlang der Infrastruktur für das Gehen sollten außerdem regelmäßige Sitzmöglichkeiten für Erholungspausen vorhanden sein.

Für sehbehinderte Menschen müssen Informationen über ihre Umgebung sowohl akustisch als auch taktil vermittelt werden. Ein Randstein kann für sie als Orientierungshilfe dienen. Wird ein Gehsteig entfernt, wie beispielsweise bei Fußgänger- und Begegnungszonen, sind andere taktile Leitsysteme notwendig. Nicht völlig blinden Menschen können außerdem starke Kontraste der Oberflächenmaterialien helfen, sich in Ihrer Umgebung zu Orientieren.