Häufige Fragen zu Bushaltestellen
Informationen rund um Zuständigkeiten, Ausstattung und Sicherheit von Haltestellen
Für den Bau, die Gestaltung sowie die Geh- und Radwege zur Haltestelle ist die jeweilige straßenerhaltende Institution zuständig. Für Gemeindestraßen ist das die Gemeinde, für Landesstraßen das Land. Für die Haltestellentafel, Haltestellenname und aktuellen Fahrplan ist das Verkehrsunternehmen der jeweiligen Buslinie verantwortlich.[1]
Die straßenerhaltende Institution ist für die Wartung und Pflege der Haltestellen verantwortlich. Dazu zählen neben Reinigung, Schneeräumung, Reparaturen am Wartehäuschen auch Verkehrsschilder, Verkehrsleiteinrichtungen sowie die notwendige Beleuchtung. Für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausrüstung (Haltestellentafel, Haltestellenname, Fahrplan) sowie für die Aktualisierung der Fahrplanaushänge hat allerdings das Verkehrsunternehmen zu sorgen.[2]
Befindet sich eine Haltestelle an einer Gemeindestraße, so ist die Gemeinde für die Wartung, Pflege und Ausstattung verantwortlich. Befindet sich eine Haltestelle an einer Landesstraße, so ist das jeweilige Bundesland dafür verantwortlich.
Es gibt kaum Mindestqualitätskriterien für Haltestellen. Laut Kraftfahrliniengesetz §20 Absatz 6 gilt bloß „an den Haltestellen sind gut lesbare Fahrpläne oder Auszüge aus diesen (Durchfahrtszeiten) unter Angabe der die Kraftfahrlinien betreibenden Unternehmen anzuschlagen und zu erhalten.“ Die Haltestellenkennzeichnung müssen gut sichtbar quer zur Fahrrichtung aufgestellt werden. Neben einem Haltestellenzeichen und einem Fahrplankasten braucht es zudem eine Fahrgastauftrittsfläche.
Verbindliche Rahmenbedingungen ergeben sich auch durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Gemäß BGStG ist Menschen mit Behinderungen der Zugang zu den Haltestellen (Fahrgastaufstellflächen) barrierefrei zu ermöglichen. Die gesetzlich normierten Vorgaben (ÖNORM B1600) betreffen hier unter anderem Angaben zu Mindestbreiten, Höhenunterschieden (Rampen maximal sechs Prozent), Wenderadien für Rollstühle, Materialauswahl und Beleuchtung. Bei der Errichtung einer neuen Haltestelle beziehungsweise bei Änderung und Neukonzessionierung einer Haltestelle ist das Thema Barrierefreiheit zwingend zu berücksichtigen.[3]
Sitzgelegenheiten, Wartehäuschen, Witterungsschutz, Radabstellanlagen, Radboxen, Abfallbehälter, E-Ladestellen oder dynamische Fahrgastinformationen werden in den herausgegebenen Leitlinien der Länder zwar empfohlen, sind jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Rechtsgrundlagen für die Genehmigung und die Planung von Bushaltestellen sind das Österreichische Kraftfahrliniengesetz (KflG) und die Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung (KflG-DV). Weitere Rahmenbedingungen liefern die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 02.03.11 „Optimierung des ÖPNV“), europäische Normen (EN) und österreichische Normen (ÖNORM) sowie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).[4]
Die Positionierung von Bushaltestellen wird auf Antrag des Verkehrsunternehmens vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau entschieden. Dabei wird auch eine mündliche Verhandlung vor Ort durchgeführt, bei der die Sicherheit der Fahrgäste und die Verkehrssicherheit überprüft werden. An dieser Verhandlung nehmen verschiedene Behörden teil, wie zum Beispiel die Straßenaufsichtsbehörde, die Polizei und die Gemeinde. In manchen Fällen kann die Überprüfung auch ohne diese Verhandlung erfolgen.[5]
Der Großteil der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln startet oder endet mit aktiver Mobilität. Über 40 Prozent der Bahnfahrgäste legen den Weg zum Bahnhof zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück. In Wien kommen 98 Prozent der Fahrgäste aktiv mobil zu Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs. Mit einem attraktiven, verkehrsberuhigten Umfeld lässt sich zudem das Einzugsgebiet, und damit auch die Zielgruppe des Öffentlichen Verkehrs, bis zum Dreifachen vergrößern.[6] Der sichere Zugang zur Haltestelle ist insbesondere für Kinder und ältere Menschen unerlässlich.
Die Ausstattung und Gestaltung von Bushaltestellen ist für die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs ein wichtiger Faktor und spielt eine zentrale Rolle für die gute Sichtbarkeit, die Barrierefreiheit sowie das Sicherheitsempfinden. Gleichzeitig tragen funktionale und ästhetisch ansprechende Haltestellen zur Wahrnehmung einer Gemeinde als modern und serviceorientiert bei, was die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs fördert und das Ortsbild stärkt.
Eine hochwertige Bushaltestelle erfüllt neben den gesetzlichen Mindestanforderungen auch weitere Sicherheits- und Komfortkriterien. Zentral ist die barrierefreie Gestaltung gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), welche erhöhte Auftrittsflächen (mindestens 1,5 Meter Breite) und sichere, hindernisfreie Zugänge für alle Personen vorsieht. Für den Komfort sind Wartehäuser, Witterungsschutz, Beschattung, Sitzgelegenheiten und ausreichende Beleuchtung wichtig. Hochwertige Haltestellen integrieren zusätzlich dynamische Fahrgastinformationen und taktile Leitsysteme. Zusätzliche Serviceangebote stellen Bike+Ride-Anlagen, E-Ladeplätze, Ticket-Automaten, Gepäckschließfächer, öffentliche Toiletten, Kioske und Info-Points mit Internetzugang oder USB-Anschlüssen dar.[7][8]
Neben der Gestaltung der Haltestelle ist auch der Zugang zur Haltestelle von großer Bedeutung. Insbesondere sollten Straßen sicher überquert werden können, wobei speziell auf die Bedürfnisse von Schulkindern und älteren Menschen geachtet werden sollte. Zusätzlich sollten direkte, gut ausgebaute Fuß- und Radwege die Haltestelle erreichen, um die Erreichbarkeit und Sicherheit für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.
Die sichere Erreichbarkeit von Haltestellen über Gehsteige und Radwege sowie geeignete Querungshilfen mit guten Sichtverhältnissen sind unerlässlich, um einen sicheren Zugang zum Öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Insbesondere bei Haltestellen an Landstraßen kommt der sicheren Querung der Fahrbahn eine zentrale Bedeutung zu. Welche Art von Querungshilfe umgesetzt werden kann, hängt laut RVS-Richtlinie von der Verkehrsstärke des Kfz-Verkehrs sowie vom Fußgängeraufkommen ab.[9] Wenn Schutzwege nicht genehmigt werden, stellt die Querungshilfe mit Mittelinsel eine Alternative dar.[10] Weitere Möglichkeiten stellen Fahrbahnanhebungen dar. Der Einsatz von diesen hängt von der Lage und der Verkehrszusammensetzung ab. Weiters können auch gestalterische Maßnahmen die Aufmerksamkeit von Kfz-Lenkenden erhöhen. Zu solchen zählen beispielsweise optische Rampen, Querbänder, einheitliche Oberfläche für Fahrgasse und Seitenbereiche, optische Verengung der Fahrbahn durch Mittelstreifen, seitliche Bänder oder Einengung von Einmündungstrichtern.[11]
Eine weitere wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Durch Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet sowie Tempo 80 statt Tempo 100 auf Freilandstraßen wird der Anhalteweg von Kraftfahrzeugen deutlich reduziert und damit das Unfallrisiko im Haltestellenbereich wesentlich gesenkt.
Für Orts- und Gemeindestraßen ist die Gemeinde zuständig, für Landesstraßen sind die jeweiligen Bundesländer zuständig.
Die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (zu denen auch Schutzinseln und Markierungen gehören) müssen grundsätzlich von der straßenerhaltenden Institution auf deren Kosten angebracht und erhalten werden. Die Erhaltung dieser Einrichtungen umfasst auch deren gegebenenfalls notwendige Beleuchtung. Die Kosten der Anbringung und Erhaltung an und auf Kreuzungen sind dabei von den beteiligten straßenerhaltenden Institutionen entsprechend dem Ausmaß des Verkehrs auf jeder Straße zu tragen.
Förderungen für Bushaltestellen sind länderspezifisch geregelt und dienen meist der baulichen Verbesserung und Barrierefreiheit. In der Steiermark können Gemeinden für Haltestellen an Gemeindestraßen bis zu 20 Prozent der Kosten erhalten, während an Landesstraßen eine Zuzahlung des Landes von bis zu 50 Prozent möglich ist, wenn Qualitätskriterien erfüllt sind.[12] In Niederösterreich kann im Rahmen des Nahverkehrsfinanzierungsprogramms eine Förderung beantragt werden.[13] Im Land Salzburg können Gemeinden, die das Erscheinungsbild, Sicherheits- und Qualitätsstandards von Haltestellen verbessern möchten, um Fördermittel ansuchen.[14] Tirol fördert die Modernisierung von Bushaltestellen entlang der Fernpassroute im Zuge des Fernpass-Pakets.[15] In Oberösterreich gibt es eine Förderung des Landes zur Errichtung neuer bzw. Attraktivierung bestehender Haltestellen, um in den Gemeinden das Erscheinungsbild und die Sicherheitsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr zu verbessern.[16]
Mobility Hubs gelten als multimodale Schnittstellen. Sie verknüpfen unterschiedliche Mobilitätsformen miteinander. Die physische Gestaltung umfasst öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn) und Shared Mobility (Fahrräder, E-Scooter, Carsharing) sowie unterstützende Infrastruktur wie Elektro-Ladeeinrichtungen, Fahrradschließfächer und digitale Anzeigen mit Echtzeit-Informationen.[17]
Quellenangaben
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage), 2021.
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage), 2021.
- Land Steiermark, A 16 – Referat ÖV (Hg.), Planungsleitfaden RegioBus-Haltestellen, 2024.
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage), 2021.
- Kraftfahrliniengesetz §33.
- VCÖ – Mobilität mit Zukunft: Aktive Mobilität als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr. Link
- Land Steiermark, A 16 – Referat ÖV (Hg.), Planungsleitfaden RegioBus-Haltestellen, 2024.
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage), 2021.
- FSV: RVS 03.02.12: Straßenplanung – Anlagen für den nichtmotorisierten Verkehr – Nicht motorisierter Verkehr – Fußgängerverkehr (Merkblatt, Ausgabe 1. Oktober 2015).
- Land Steiermark, A 16 – Referat ÖV (Hg.), Planungsleitfaden RegioBus-Haltestellen, 2024.
- FSV: RVS 03.02.12: Straßenplanung – Anlagen für den nichtmotorisierten Verkehr – Nicht motorisierter Verkehr – Fußgängerverkehr, 2015.
- Land Steiermark, A 16 – Referat ÖV (Hg.), Planungsleitfaden RegioBus-Haltestellen, 2024.
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden, 2021.
- Land Salzburg: Förderungen Verkehr. Link
- Land Tirol: Förderrichtlinien für die Modernisierung von Bushaltestellen entlang der Fernpassroute. PDF
- Land Oberösterreich: Förderung Haltestellen. Link
- Arnold, T., Dale, S., Timmis, A., Frost, M., & Ison, S. (2023). An exploratory study of Mobility Hub implementation. Research in Transportation Economics, 101, 101338.