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| Barrierefreiheit nicht gegeben | 3 |
Die Schneeräumung in Haltestellen stellt zunehmend ein Problem dar. Oftmals wird nur ein Streifen geräumt, der Bereich entlang der Randsteinkante, dort wo die Fahrgäste in das öffentliche Verkehrsmittel einsteigen oder von diesem aussteigen ist nicht geräumt. Die winterliche Betreuung ist mangelhaft.
§5A Barrierefreiheit in der Straßenbahnverordnung (Gesetz) sowie die Einhaltung der frei verfügbaren Mindestbreite entlang der Randsteinkante bzw. Bahnsteigkante in einer Haltestelle von 150 cm ist zu beachten. Der Abstand gilt schon sehr lange!
Bei Wien 10., Endhaltestelle der Linie O, Raxstraße-Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße (2025 02 16) Haltestellenstange direkt vor Straßenbahntüre Die Haltestellenstange steht weniger als 1,5 m entfernt von der Randsteinkante zum Gleis der Linie O. Immer wieder hält die Straßenbahn in der Station so ungünstig, dass sich die zweite Türe direkt vor der Haltestellenstange befindet. Beim Aussteigen ist hier vor allem für Fahrgäste mit Blindheit oder Sehbehinderungen besondere Vorsicht angebracht, aber auch für andere Fahrgäste, z.B. mit Kinderwagen ist diese Situation beim Aus- und einsteigen sehr ungünstig. Der gehsteig ist in dieser Haltestelle sehr breit! Eine entsprechende Anbringung eines Haltepunktes für die Straßenbahn und dessen Einhaltung würde die ungünstige Aus- und Einsteigesituation verhindern. Ähnliche Situationen sind teilweise ebenso in einzelnen anderen Stationen anzutreffen.